Eine Einheit zu 50 Minuten (Therapie oder Beratung, Erstgespräch) kostet € 105,-
Erstgespräch: Im Falle einer entwicklungsdiagnostischen Abklärung wird das Erstgespräch als Teil der Diagnostik verrechnet.
Im Fall einer Antragsstellung (Modell-Antrag, Kinder-Kurzantrag) kann das Erstgespräch als Antragsstunde abgerechnet werden
Für Absagen innerhalb 24h oder nicht eingehaltene Termine wird das übliche Honorar verrechnet. Eine rechtzeitige Absage können Sie einfach telefonisch, per e-mail oder sms machen.
Je nach Leistung gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle:
für Psychotherapie
-
Kinderkurzanträge: volle Kostenübernahme für 7h Kinderkurztherapie durch die
TGKK
-
Modellanträge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (TGKK, BVA, SVA…): Therapie mit geringen, sozial
gestaffelten Selbstbehalten
-
Rückerstattungsmodell der Krankenkassen (je nach Kassa unterschiedlich), Informationen über die Höhe der
Rückerstattung Ihrer Krankenkasse finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse
-
Selbstzahler
für Diagnostik